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Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung (PsPB) ist eine besondere Form der Zeuginnenbegleitung bei Gericht. Sie umfasst eine intensive nicht-rechtliche Unterstützung, qualifizierte Betreuung und Informationsvermittlung vor, während und nach dem Strafverfahren. Die Psychosoziale Prozessbegleitung kann also von der Anzeigenerstattung bis zum rechtskräftigen Urteil Betroffene von Straftaten begleiten und die notwendige Unterstützung geben. Ziel ist es, individuelle Belastungen und Ängste der verletzten Zeugin zu reduzieren.

Wenn Sie sich für eine Strafanzeige entscheiden, ist es möglich, sich von einer Psychosozialen Prozessbegleiterin begleiten zu lassen. Der Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung ist gesetzlich geregelt, bei einer Beiordnung durch das Gericht ist die PsPB kostenfrei für die Geschädigten. Gerne helfen wir bei der Beantragung.

Unser Angebot richtet sich an:

  • Frauen, Kinder und Jugendliche als verletzte Zeug*innen von (häuslicher) Gewalt, Sexual- und Nachstellungsdelikten

Ansprechpartnerin:
Judith Wendle
0781 94 869 202
judith.wendle@fhf-ortenau.de